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   OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00   

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https://dejure.org/2000,5099
OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00 (https://dejure.org/2000,5099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 U 20/00 (https://dejure.org/2000,5099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 U 20/00 (https://dejure.org/2000,5099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast; Schriftform; Mündliche Abrede

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 313; ; ZPO § 415; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 § 313; ZPO § 415 § 416
    Darlegungs- und Beweislast bei vom Urkundeninhalt abweichenden mündlichen Vereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 3 O 202/99
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00
    Vielmehr ist es erforderlich, daß sie auch den übereinstimmenden Willen hatten, in diesem Punkt von der vorgeschriebenen Beurkundungsform abzusehen (vgl. OLG Köln BB 1975, 1040 und WM 1976, 362; BGH NJW 1975, 205).
  • OLG Köln, 29.10.1975 - 2 U 33/75

    Abänderung von schriftlichen Vereinbarungen aufgrund mündlicher Nebenabreden

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00
    Vielmehr ist es erforderlich, daß sie auch den übereinstimmenden Willen hatten, in diesem Punkt von der vorgeschriebenen Beurkundungsform abzusehen (vgl. OLG Köln BB 1975, 1040 und WM 1976, 362; BGH NJW 1975, 205).
  • OLG Naumburg, 26.11.2019 - 12 U 100/19

    Notarieller Grundstücksübertragungsvertrag: Abschluss ohne konkludente

    Darüber hinaus scheitert der Anspruch daran, dass der Kläger nicht vorgetragen hat, dass die Parteien anlässlich der Beurkundung nicht nur den übereinstimmenden Willen hatten, ein jederzeitiges Wiederkaufsrecht zu vereinbaren, sondern auch den übereinstimmenden Willen, in diesem Punkt von der vorgeschriebenen Beurkundung abzusehen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. März 2000, 2 U 20/00, Rn. 2, juris).
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